Kirche in Pfullendorf:

Kircheneintritt

Es gibt gute Gründe aus der Kirche auszutreten ... es gibt aber auch gute Gründe, wieder oder überhaupt Mitglied der Kirche zu werden.

Wie man in die Evangelische Kirche aufgenommen wird
Wir sagen Ihnen, wie Sie (wieder) Mitglied werden: Wenn Sie nach Ihrer Taufe und Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit Ihrem Pfarrer einen Termin. Anruf beim Pfarramt genügt.

Keine Angst!
Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Christ ist, wer getauft ist. Darum macht ein Austritt aus der Kirche die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird Ihr Pfarrer alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie sicher sind,
dass Sie gerne (wieder) dazugehören möchten, dann füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus und lassen diesen dem Pfarramt zukommen. Das Pfarramt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie werden zum Gottesdienst und zum Mitmachen in der Gemeinde eingeladen. Ob die Aufnahme im normalen Gemeindegottesdienst am Sonntagmorgen ist oder bei einem Termin im inoffiziellen Rahmen stattfindet, das hängt von Ihren Absprachen ab.

Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt acht Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos oder Rentner ist und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Was macht die Kirche mit dem Geld, das ihre Mitglieder ihr anvertrauen?
Darüber legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie können sich jederzeit darüber informieren.